Hausordnung
24. Oktober 2011
I. Grundlagen der Schulgemeinschaft
In jeder menschlichen Gemeinschaft ist eine bestimmte Ordnung erforderlich. Die vorliegende Ordnung soll
das Leben in unserer Schulgemeinschaft erleichtern. Sie stellt den äußeren Organisations- und
Handlungsrahmen für unser Zusammenleben dar und dient der geregelten Abwicklung des Unterrichts
und der Erhaltung des Schulgebäudes und seiner Einrichtungen. Sie ist eine Anleitung zum sachgemäßen
Umgang mit den Einrichtungen der Schule und ist für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verbindlich.
Den Rahmen für die Schul- und Hausordnung bilden die Schulgesetze und die Allgemeine Schulordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen.
In diesem Sinne treffen wir, die am Schulleben des Geschwister-Scholl-Gymnasiums beteiligten
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern, folgende Vereinbarung:
Ziel aller am Geschwister-Scholl-Gymnasiums ist es, das Schulleben so zu gestalten, dass das Lernen in
Ruhe und in einer angenehmen Atmosphäre effektiv und zielgerichtet geschieht und der Umgang
miteinander dies ermöglicht. Diese Schul- und Hausordnung soll auch dazu beitragen, den Schülerinnen und
Schülern in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern Hilfen zur Selbstverwirklichung in sozialer
Verantwortung zu geben.
Dazu gehört,
- dass wir in der Schulgemeinschaft unsere Verschiedenheit in Person, Verhalten und Standpunkten respektieren,
- dass wir Konflikte nur im Gespräch und in gegenseitiger Achtung austragen und sensibel für persönliche Grenzen und rücksichtsvoll im Umgang mit anderen sind,
- dass wir uns zum persönlichen humanen Umgang miteinander verpflichten – dazu gehören Höflichkeit und Hilfsbereitschaft und der Verzicht auf jede Form von Gewalt wie z.B. Mobbing, Herabsetzungen und Beschimpfungen,
- dass wir Verantwortung für unser Verhalten übernehmen – das bedeutet auch, dass wir entstandenen Schaden wieder gut machen,
- dass wir uns für die Mitwirkungsgremien engagieren und deren Zuständigkeit und Kompetenz achten.
II. Regeln für das Leben im Schulalltag
1. Schulbesuch
Regelmäßiger Unterrichtsbesuch ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Schullaufbahn.
Bei Krankheit oder Verhinderung ist die Schule unverzüglich zu benachrichtigen. Die schriftliche
Entschuldigung soll spätestens nach 3 Tagen vorliegen.
Sollten im Einzelfall Zweifel bestehen, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die
Schule eine ärztliche Bescheinigung (im begründeten Fall sogar ein amtsärztliches Zeugnis) anfordern.
Eine Befreiung von den sportlichen Aktivitäten im Sportunterricht für längere Zeit ist nur nach Vorlage
eines ärztlichen Attestes möglich, aus dem die voraussichtliche Dauer und der Umfang der Befreiung
hervorgehen. Eine endgültige Befreiung kann nur auf Grund eines amtsärztlichen Attestes erfolgen.
Eine Beurlaubung ist nur aus wichtigen Gründen und auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag hin möglich.
Beurlaubungen unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien sind nach der ASchO nur möglich, wenn
nachweislich besonders dringende Gründe vorliegen.
Änderungen der Stammdaten teilen die Eltern der Schule umgehend mit.
2. Unterrichtszeiten
1. Stunde: 07.45 bis 08.30 Uhr
2. Stunde: 08.35 bis 09.20 Uhr
1. große Pause
3. Stunde: 09.40 bis 10.25 Uhr
4. Stunde: 10.30 bis 11.15 Uhr
2. große Pause
5. Stunde: 11.30 bis 12.15 Uhr
6. Stunde: 12.20 bis 13.05 Uhr
7. Stunde: 13.10 bis 13.55 Uhr
8. Stunde: 14.00 bis 14.45 Uhr
9. Stunde: 14.50 bis 15.35 Uhr
Die Pausen dienen zur Erholung und Vorbereitung auf den nachfolgenden Unterricht.
In den großen Pausen verlassen die Schüler der Sekundarstufe I das Schulgebäude einschließlich des
Foyers und begeben sich zügig nach draußen. Schüler, die im Schulkiosk einkaufen wollen, stellen sich
geordnet vor dem Verkaufsfenster an.
Oberstufenschüler dürfen sich in den großen Pausen bis auf weiteres im Foyer (SII-Bereich) oder im
Schülerarbeitsraum aufhalten. Die Entscheidung über eine endgültige Aufenthaltsregelung wird von der
Sauberkeit im SII-Foyer abhängen.
Bei besonderer Witterungslage (z.B. starker Regen, Eis, Schnee) dürfen sich alle Schülerinnen und Schüler
nach Ankündigung durch die Aufsicht (Signal: 3-facher Gong) in den großen Pausen im Foyer aufhalten.
Den Schülerinnen und Schülern der SI ist der Aufenthalt auf dem Nordhof untersagt.
Vor Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler auf den Schulhöfen auf. Diese Bereiche
werden ab 7.30 Uhr beaufsichtigt. Bei extremen Minustemperaturen können Fahrschüler, die vor 7.25 Uhr
eintreffen, im Windfang der Eingangstüren auf den Unterrichtsbeginn warten.
3. Ordnung und Sauberkeit
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind verpflichtet, für die Sauberkeit in der Schule zu sorgen und aktiv
dafür einzutreten. Es ist eine selbstverständliche Pflicht, dass Schulgelände, Schulgebäude, Flure,
Treppenhäuser und Räume sauber gehalten werden.
Das Erscheinungsbild unserer Schule beeinflusst die Lernatmosphäre und ist darüber hinaus ein
Aushängeschild unserer Schule. Das Foyer ist ein besonderer und der erste Repräsentationsraum des
Geschwister-Scholl-Gymnasiums. Es muss sich stets in einem sauberen Zustand befinden.
Dies gilt auch besonders für Toiletten und Umkleideräume. Störungen und Schäden an den sanitären
Anlagen sind dem Hausmeister sofort zu melden.
Mit dem Gemeinschaftseigentum muss pfleglich und verantwortungsbewusst umgegangen werden.
Sachbeschädigungen (z.B. Kritzeleien auf Wände, Türen, Mobiliar sowie Zerstörung von Mobiliar und
Inventar) sind vom Verursacher zu beseitigen, beschädigtes Mobiliar muss ersetzt werden.
In besonderen Fällen (z.B. bei groben Verunreinigungen) können die Verursacher auch nach der regulären
Unterrichtszeit verpflichtet werden, aktiv und intensiv zur Reinigung beizutragen. Die
Eltern/Erziehungsberechtigten werden in diesen Fällen telefonisch benachrichtigt.
Reinigungsplan: Die Stufen 11-13 reinigen nach einem verbindlichen Ordnungsdienstplan das Foyer im Sll
– Bereich und die Klassen der SI übernehmen klassenweise einen Reinigungsdienst im SI-Bereich des
Foyers in der 1. und 2. großen Pause. Der Plan hängt im jeweiligen „Vertretungskasten" aus.
An jedem letzten Freitag im Monat und vor den Ferien wird zudem jeder Klassen-, Kurs- und Fachraum von
der Lerngruppe, die sich zuletzt in diesem Raum aufhält, gründlich aufgeräumt und notfalls gereinigt.
Jeweils nach Unterrichtsende werden die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt, die Tafel gereinigt
und das Licht gelöscht (Energiesparen!).
Die Klassenräume werden am Ende der Stunden von der Fachlehrerin / vom Fachlehrer abgeschlossen,
wenn die Schülerinnen und Schüler den Raum zur großen Pause oder bei Fachraumwechsel verlassen.
Fach- und Sonderräume sowie die Sportanlagen unterliegen einer besonderen Benutzerordnung. Ein
Aufenthalt dort ist außerhalb des Unterrichts untersagt.
Das Essen und Trinken sowie das Kaugummikauen während des Unterrichts sind nicht erlaubt.
Offene Getränke und warme Speisen dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen werden. Für
Ausnahmen ist der Fachlehrer verantwortlich. Ausnahmeregeln können für längere Klassenarbeiten bzw.
Klausuren eingeführt werden.
Mitgebrachte Mobiltelefone dürfen auf dem Schulgelände nicht eingeschaltet sein.
Die Benutzung elektronischer Unterhaltungsgeräte (z.B. MP 3-Player, Discman usw.) ist während der
Unterrichtszeit einschließlich der Pausen verboten. Über Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer.
Der Gebrauch dieser Geräte bleibt in der SII nur in den Freistunden erlaubt, nicht jedoch in den Pausen.
Ausgeliehenes Unterrichtsmaterial (Schulbücher) ist pfleglich zu behandeln und durch geeignete
Maßnahmen vor vorzeitigem Verschleiß zu schützen. Vorsätzlich oder fahrlässig beschädigtes oder
verlorenes Unterrichtsmaterial muss ersetzt werden.
4. Rauchen, Alkohol und illegale Drogen
Das Rauchen ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitsschädlich und im gesamten
Schulbereich untersagt.
Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke ist in der Schule und auf dem
gesamten Schulgelände untersagt.
Drogenkonsum und -handel sind auf dem Schulgrundstück verboten. Bei Verstößen ist mit
Ordnungsmaßnahmen bis hin zu einer Entlassung von der Schule und strafrechtlicher Verfolgung zu
rechnen.
5. Sicherheit und Notfälle
Zentrales Anliegen einer so großen Gemeinschaft ist es, Gefahren zu vermeiden. Deshalb gilt:
Gefährliche Gegenstände wie z.B. Messer, Reizgas, Laserpointer, Knallkörper sind auf dem Schulgelände
verboten.
Das Werfen von Gegenständen aller Art ist grundsätzlich untersagt; dazu gehören auch Schneebälle.
Für Ball- und Laufspiele (Softbälle!) stehen nur die Schulhöfe (markierte Bereiche) zur Verfügung.
Toiletten, Flure, Treppenhäuser und der Verwaltungstrakt sind keine Aufenthaltsräume während der Pausen
und Freistunden. Die Treppen im Aulabereich dürfen von Schülern nicht benutzt werden.
Unfälle sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
Jeder ist für sein persönliches Eigentum verantwortlich. Deshalb ist es notwendig, Geld und die
Wertgegenstände, die man in die Schule unbedingt mitnehmen muss, bei sich zu tragen.
Die Schülerinnen und Schüler der SI dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände nur mit
Erlaubnis einer Fachlehrerin/eines Fachlehrers und nach telefonischer Rücksprache mit den Eltern oder
Erziehungsberechtigten verlassen.
Die Alarm- und Brandschutzordnung ist Bestandteil dieser Schul- und Hausordnung.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres erfolgt in jeder Klasse eine Sicherheitsbelehrung.
Verhalten in Notfällen:
Beim Ertönen des Feueralarms müssen die Gebäude zügig verlassen werden. Der Aufzug darf nicht benutzt
werden.
Wird über die Lautsprecheranlage vor einer besonderen Gefahrenlage (sog. Amokalarm) gewarnt, bleiben
die Schüler in den Klassenräumen und warten weitere Anweisungen ab.
Den Weisungen der Aufsichtsführenden ist in jedem Fall unbedingt Folge zu leisten.
6. Soziale Kompetenz und Streitschlichtung
Unsere SchülerInnen sollen dazu erzogen werden, soziale Kompetenz zu erwerben und Konflikte
selbstständig zu lösen. Dazu bildet unsere Schule ständig Mediatoren (Streitschlichter) aus, die den
Schülern kompetent zur Seite stehen. Darüber hinaus stehen speziell geschulte Lehrkräfte
(Beratungslehrer) zur Verfügung. Klassenlehrer, SV-Vertrauenslehrer und alle übrigen Mitglieder der
Schule sind angehalten, zur friedlichen Konfliktprävention und -lösung beizutragen.
An unserer Schule helfen Schülerinnen und Schüler aus der 10./11. Klasse (sog. Paten) als
Ansprechpartnerinnen und -partner den Jüngeren aus der Erprobungsstufe sich einzuleben, selber
Verantwortung zu übernehmen, Konflikte zu regeln, Ausflüge vorzubereiten usw.
7. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Bei Nichteinhaltung der Schul- und Hausordnung sind dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalens entsprechend
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vorgesehen.
8. Weisungsrecht
Die Schülerinnen und Schüler haben den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer und der
Hausmeister zu folgen.
III. Abschlussbestimmung
Unsere Regeln gelten auch auf dem Schulweg, in Bus und Bahn und bei Schulveranstaltungen
außerhalb des Schulgeländes (z.B. bei Museumsbesuchen, im Schwimmbad und auf Klassen- und Studienfahrten).
Diese Schulordnung wird in den Klassenräumen ausgehängt und jedem Mitglied der Schule ausgehändigt.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres wird diese Schul- und Hausordnung in den Klassen und Jahrgangsstufen durchgesprochen.
Die Kenntnisnahme der Schulordnung wird
a) von den Schülern und ihren Erziehungsberechtigten bestätigt bei der Aufnahme in die Schule und
b) noch einmal, wenn die Schüler das 18. Lebensjahr vollzogen haben.





